Hausordnung

Hausordnung Ruderclub Undine e.V. Radolfzell

  • Der Ruderbetrieb kann im Zeitraum zwischen 7 - 21 Uhr stattfinden.
  • Dabei sind die Stegzeiten unter gegenseitiger Rücksichtnahme aller Mitglieder untereinander entsprechend zu berücksichtigen.
  • Während der offiziellen Breitensporttermine hat die Stegbetreuung das Hausrecht am Steg und auf dem Bootsplatz.
  • Während der Trainingszeiten der Rennruderer hat der verantwortliche Trainer das Hausrecht am Steg und auf dem Bootsplatz.
  • Während der Zeiten des Thekendiensts hat dieser das Ordnungsrecht auf dem Gelände.
  • Die Diensthabenden (Stegbetreuung, Trainer, Thekendienst) sind stets angehalten, das Haus- und Ordnungsrecht im Sinne des Vereins auszuüben.
  • Die Nutzung der Trainingshalle wird durch deren Nutzungsordnung geregelt.
  • Wir nehmen Rücksicht auf das Ruhebedürfnis der Kurgäste.
  • Die Gartenliegen für die Kurgäste bitte auf der Wiese im Bereich vor dem Kraftraum stehen lassen.
  • Ab 22 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten.
  • Die Vermietung des Clubraumes für Veranstaltungen mit Nichtmitgliedern als Gästen ist durch eine Gebührenordnung geregelt. Formulare finden sich im Mitgliederbereich Clubraummiete.

Der Vorstand, 18.11. 2022

Ruderclub Undine e.V. Radolfzell

Rudern ist ein Mannschaftssport!

Voraussetzung für den reibungslosen Sportbetrieb im Ruderclub ist ein funktionierender zwischenmenschlicher Bereich. Dabei werden allgemeine gesellschaftliche Regeln vorausgesetzt, die einen kameradschaftlichen und rücksichtsvollen Umgang untereinander ermöglichen, - geprägt von Offenheit, Hilfsbereitschaft und bereitwilligem Einsatz eines jeden Mitglieds, sich zum Wohle der Clubgemeinschaft einzusetzen.

Dies ist die grundsätzliche Erwartung an die Mitglieder des Ruderclub Undine und kann nicht in einer Ruderordnung festgelegt werden.

Diese Ruderordnung bezieht sich auf den organisatorisch und rechtlich vorgegebenen Rahmen zur Regelung des Ruderbetriebs.

Das Recht, clubeigene Boote zu benutzen, ist ausschließlich aktiven und des Schwimmens kundigen Mitgliedern vorbehalten.

Für Anfänger und Gastruderer knüpft der Verein die Beteiligung am Ruderbetrieb an die folgenden Voraussetzungen:

Einsteiger ohne Rudererfahrung: Ruderkurse, kostenpflichtig

Wiedereinsteiger: Überprüfung der Kenntnisse durch einen Trainer, kostenlos

Ruderer andere Vereine: Im Rahmen der offenen Rudertermine, kostenlos (Spende erwünscht)

Freunde/ Bekannte ohne (belegte) Rudererfahrung: Teilnahme am Schnupperrudern, kostenpflichtig

Freunde/ Bekannte mit Rudererfahrung (durch Mitgliedschaft in anderem Verein belegt): Nur in Begleitung eines Undine-Mitglieds, kostenlos, (Spende erwünscht)

Besuchende Rudervereine mit Bootsausleihe: Rollsitzgeld 5€ / Sitz/ Tag oder Gegenbesuch

Einzelausbildung von Undine-Mitgliedern durch C-Trainer: kostenpflichtig, entsprechend der Einsteigerschulung  (Umgehen der Einsteiger-Schulung)

Vergabe und Ausnahmen von dieser Regelung liegen im Verantwortungsbereich des Ressort-leiters Sport, seines Vertreters und der/des Trainer/s.

Im Rahmen des Schulruderns können bestimmte Boote nach Absprache mit dem Ressortleiter Sport und seinem Vertreter außerhalb der festen Rudertermine und zu bestimmten Regattaterminen genutzt werden.

Die festen Rudertermine werden spätestens zum Anrudern bekanntgegeben. Um sicherzustellen, dass zu den festen Ruderterminen genügend Ruderplätze bereitgestellt werden können, müssen die Boote zu diesen Terminen vorhanden sein.

Um einen für alle reibungslosen und sicheren Sportbetrieb zu gewährleisten, sind folgende Regeln einzuhalten:

1. Ruderfahrten sind nur in entsprechender Sportkleidung gestattet. Das blaue Undine–Trikot ist – außer beim täglichen Training der Rennruderer – Pflicht.

2. Jede Fahrt wird vor Beginn vom Steuer-, bzw. Bootsobmann im Fahrtenbuch eingetragen mit Datum, Abfahrtszeit, Bootsmann, Vor- und Zunamen der Mannschaft und voraussichtlichem Fahrtziel. Nach der Fahrt wird die Eintragung mit der Ankunftszeit, km-Angabe und, falls gegeben, durch einen kurzen Vermerk besonderer Vorkommnisse, wie z. B. Bootsschäden, ergänzt. Bei größeren Schäden ist darüber hinaus sofort der Ressortleiter Sport oder sein Vertreter zu verständigen.

3. Vor Beginn einer Fahrt werden zuerst die Skulls oder Riemen zum Bootssteg getragen. Einsetzen und Herausnehmen der Boote müssen mit der größtmöglichen Sorgfalt und ausreichender Personenzahl durchgeführt werden. Auf dem Clubgelände befindliche Mitglieder müssen jederzeit beim Einsetzen und Herausnehmen von Booten behilflich sein.

4. Je nach Bootstyp erfolgt das Einsetzen und Herausnehmen parallel oder senkrecht zum Steg oder über die Rolle. Boote ohne Kielleiste dürfen nicht über die Rolle bewegt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Bootswand nicht mit der Pritsche oder Rolle in Berührung kommt.

5. Nach jeder Fahrt sind Boote, Riemen, Skulls, Dollen, Rollbahnen und alles weitere Zubehör gründlich zu reinigen und an den vorgesehenen Plätzen zu lagern. Kleine Reparaturen, wie das Anziehen von Schrauben, sind sofort durchzuführen. Reinigungstücher müssen sauber sein, da sonst die Gefahr besteht, dass der Bootspark beschädigt wird. Alle Bootsbewegungen an Land müssen mit größtmöglicher Vorsicht erfolgen. Boote dürfen nicht in den Böcken gedreht werden. Die Böcke müssen nach dem Ruderbetrieb an die dafür vorgesehenen Plätze in die Bootshalle zurückgebracht werden.

6. Der Steg ist in östlicher Richtung zu verlassen und anzufahren. Bei stärkerem Wind ist gegen die Windrichtung an- und abzulegen. Die zuletzt ankommende Mannschaft muss den Steg hochziehen.

7. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Verantwortlichen oder zumindest mit dessen ausdrücklicher Erlaubnis rudern.

8. In ungesteuerten Booten übernimmt der Bugmann die Verantwortung für den Kurs. Jedes rudernde Mitglied muss die Ruderbefehle und deren Ausführung verstehen und beherrschen, sowie ein Boot steuern können. Dies ist Inhalt der Anfängerkurse. Darüber hinaus wird in der Regel einmal jährlich ein spezieller Kurs für Bootsobleute/ Steuerleute durchgeführt.

9. Bei Sturmwarnung darf nicht gerudert werden. Bei Unwettern ist sofort das Bootshaus anzulaufen oder zumindest das nächstliegende Ufer anzufahren. Seeüberquerungen sind dann verboten. Fahrten in der Dunkelheit dürfen nur unter Berücksichtigung der geltenden Schifffahrtsregeln mit entsprechender Beleuchtung unternommen werden (weißes Rundumlicht in 1m Höhe). Nachtfahrten sind mit dem Ressortleiter Sport oder seinem Vertreter abzustimmen. Bei längeren Ausfahrten sollte folgende Ausrüstung mitgeführt werden: Abdeckungen (wenn vorhanden), ein Schöpfgerät pro Mannschaftsmitglied, Bootsleinen und –haken, Unterlagen für die Lagerung der Boote.

10. Die Mitnahme von Rettungswesten auf dem Bodensee ist zwingend vorgeschrieben ab Entfernungen von mehr als 300 Meter zum Ufer (Ausnahme Rennboote). Die Rettungswesten müssen den aktuellen Normen entsprechen. Die Beschaffung von geeigneten Rettungswesten ist Sache der Mitglieder.

11. Größere, ganztägige Fahrten müssen beim Ressortleiter Sport oder seinem Vertreter angemeldet werden. Mehrtägige Wanderfahrten müssen mit dem Ressortleiter Sport oder seinem Vertreter rechtzeitig abgesprochen werden. Benötigte Boote und Ausrüstung müssen ebenfalls rechtzeitig reserviert werden.

12. Im Winter (nach dem Abrudern) darf nur in Ufernähe gerudert werden. Überfahrten sind dann generell verboten. Fahrten im Winter sind generell in Mannschaftsbooten vorzunehmen, Fahrten im Einer sind aus Sicherheitsgründen zu unterlassen. Für Rennruderer gelten die für das Training notwendigen Ausnahmen von dieser Regelung. Diese Ausnahmen sind auf das notwendigste zu reduzieren. Bei Eisbildung im Revier herrscht generelles Ruderverbot.

13. Ansammlungen ruhender Wasservögel sind unbedingt zu meiden, die ausgewiesenen Schutzzonen dürfen ganzjährig – außer in Notfällen – nicht befahren werden.

14. Bei Unfällen auf dem Wasser (z.B. Kenterungen, Kollisionen) oder Materialbruch sind alle in der Nähe befindlichen Mitglieder zu sofortiger Hilfeleistung verpflichtet.

15. Die Lagerplätze für Boote und Material werden in Absprache mit dem Ressortleiter Sport oder seinem Vertreter festgelegt. Vorrang für einen günstigen Platz haben Boote, die oft in Gebrauch sind (z. B. Ausbildungsboote). Privatboote können nur in beschränktem Umfang gelagert werden, wobei kein generelles Anrecht auf Lagerung besteht. Die Lagerung ist kostenpflichtig und kann bei Bedarf gekündigt werden. Zusatz 21.10.2021: Die Bedingungen werden im Einzelnen durch einen Vertrag geregelt.

16. Es ist darauf zu achten, dass die Gänge zwischen den Bootslagern und allen Türen freigehalten werden. Fahrräder dürfen nicht in der Bootshalle untergestellt werden. Nach Regatten oder Ausfahrten müssen Boote und Zubehör wieder schnellstmöglich und in gereinigtem Zustand versorgt werden. Geräte und Gegenstände, die nicht mit dem Ruderbetrieb in engerem Zusammenhang stehen und vorübergehend benötigt werden, sind so schnell wie möglich wieder zu entfernen, bzw. zu versorgen.

17. Das Training in der Trainingshalle sowie das Benutzen der Geräte werden gemäß Plan zwischen den Rennruderern, Kinderrudern, Breitensportlern und anderen Gruppen geregelt. Zu Zeiten in denen die Halle nicht nach Plan belegt ist, können auch andere Mitglieder die Halle und die Geräte benutzen.

18. Die Trainingszeiten sind einzuhalten. Nach 21:00 Uhr ist während der Belegung des Hauses durch Kurgäste generell kein Training möglich. Umkleideräume, Duschen und Toiletten sind in sauberem Zustand zu verlassen. Kleidungsstücke müssen mit nach Hause genommen werden. Liegengebliebene Kleidung wird entsorgt, sofern sie nicht in angemessener Zeit zugeordnet werden kann.

19. Die Benutzung der Motorboote dient ausschließlich der Begleitung des Trainings und zum Bergen bei Bootsunfällen. Die Motorboote müssen nach jeder Fahrt an die zugewiesenen Plätze zurückgebracht, gesichert oder, sofern im Freien abgestellt, mit einer Persenning abgedeckt werden. Das Führen der Motorboote ist ausschließlich Mitgliedern vorbehalten, die vom Vorstand dazu ermächtigt sind und – bei Nutzung eines führerscheinpflichtigen Bootes - einen Bootsführerschein besitzen.

20. Die Benutzung von Vereinsfahrzeugen und Anhängern ist nur zum Transport von Personen und Booten bei Regattabesuchen, Wanderfahrten, vom Club besuchten sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Vereinszwecken gestattet. Jede andere Nutzung bedarf der Genehmigung durch ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes. Termine, zu denen das Vereinsfahrzeug oder die Bootshänger gebraucht werden, sind mit dem Ressortleiter Sport oder seinem Vertreter abzustimmen. Die Erhebung einer Benutzungsgebühr wird vom Gesamtvorstand festgelegt.

  • Zugfahrzeug und Anhänger sind vor der Fahrt auf Fahrsicherheit zu überprüfen.
  • Schäden sind sofort zu melden.
  • Fahrzeugpapiere und Schlüssel sind nach Nutzung unverzüglich bei dem vom Vorstand bestimmten Verantwortlichen abzugeben.
  • Vereinsfahrzeuge müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden.
  • Vereinsfahrzeuge sind nach jeder Fahrt innen und gegebenenfalls auch außen zu reinigen.
  • Hängeraufbauten werden von der Gruppe umgerüstet, die das Fahrzeug benutzen will.
  • Jede Umrüstung muss den Straßenverkehrsvorschriften genügen.
  • Um Terminüberschneidungen zwischen Regatta- und Breitensportaktivitäten zu vermeiden, soll zu Beginn der Rudersaison ein Terminplan aufgestellt werden.
  • Im Winter werden Fahrzeuge, Hänger und Zubehör an den vorgesehenen Plätzen abgestellt und gegen Witterungseinflüsse gesichert.

Die mit dieser Ruderordnung getroffenen Regelungen sind genau zu beachten, da sie der Sicherheit und der Vermeidung von Beschädigungen dienen. Fahrlässig verursachte Schäden sind auf eigene Kosten zu ersetzen. Übertretungen können vom Vorstand, je nach Schwere des Falles, mit Verwarnungen, Rudersperren und gegebenenfalls mit dem Ausschluss aus dem Verein geahndet werden.

Der Vorstand

im Juli 2014 (mit Ergänzungen zur Bootsnutzung durch Anfänger und Gäste und zur Einlagerung von Privatbooten 20.10.2021)